Rechtshinweis für das Verteilen von Flugblättern Das Verteilen und das Einwerfen von Flugblättern, Zeitungen usw. in Briefkästen ist stets zulässig. Nur wenn
es im Einzelfall ausdrücklich durch den Empfänger untersagt ist, z.B. durch Hinweise auf dem Briefkasten, ist diese verboten. Die Folgen solch unerlaubter Handlungen trägt derjenige, der sie
organisiert oder von sich aus durchführt.