Unser System ruht – wie alle Systeme – auf gewissen Säulen, an denen nicht gerüttelt werden darf, ohne dass das Ganze einsturzgefährdet ist. Solche Säulen sind deswegen immer Tabu-Zonen. Wer in unserer Gesellschaft vorankommen oder auch nur geduldet werden will, tut gut daran, gewisse Glaubenssätze nachzusprechen oder wenigstens nicht offen zu bestreiten: Dazu gehört das Bekenntnis zur Freien Marktwirtschaft samt Zinssystem und Unabhängigkeit der Banken, zum Parlamentarismus samt zugehörigem Links-Rechts-Parteienschema, das Bekenntnis zu Philosemitismus und Antirassismus, Homosexualität und Abtreibung samt wohllautendem Bekenntnis zu den Menschenrechten, in deren Besitz man sich wähnt. Es ist zwar gestattet, jeder beliebigen Religion oder Weltanschauung anzuhängen – aber unter der stillschweigenden Voraussetzung, dass man es nicht wirklich ernst meint. Andernfalls gerät man sehr schnell in den Geruch des Fundamentalismus. Unter einem Fundamentalisten versteht die heutige Politik- und Medienlandschaft einen Menschen, der seine katholische oder evangelische oder islamische oder nationale Anschauung – oder welche auch immer – allenfalls höher stellt als die eben aufgeführten angeblichen Höchstwerte. Deswegen können Fundamentalisten in jener globalistischen Neuen Weltordnung, die das Hauptthema der amerikanischen Politik ist, nicht geduldet werden. Es ist übrigens nur ein sehr kleiner Schritt, der den Fundamentalisten von der Verleumdung trennt, ein Terrorist zu sein. Und welche Behandlung auf Terroristen wartet, muss hier nicht näher ausgeführt werden. Dafür ist bekanntlich durch den 11. September vorgesorgt.
Der nachdenkliche Europäer bemerkt verwundert, dass die Tabu-Zonen, festgestellt durch die „Political Correctness“ und bewacht durch Medien und Justiz, immer größer werden. Allerhand Maulkorbgesetze verurteilen den Bürger zum Schweigen, und der drohende groteske EU-Haftbefehl schüchtert ihn zusätzlich ein. Er weiß nicht mehr, was wo warum strafbar ist. Im Jahre 2007 seien, so heißt es, in der BRD annähernd 14 000 „rechte Straftaten“ – was auch immer das sein soll – begangen worden, davon wenige hundert Gewalttaten. Nach Abzug dieser letzten Gruppe bleiben also rund 13 000 politisch motivierte gewaltfreie „Straftaten“! Das ist bemerkenswert. Besonders vor dem Hintergrund, dass bundesrepublikanische Politiker immer wieder in China und anderswo mit großer Selbstgerechtigkeit die „Einhaltung der Menschenrechte anmahnen“. Offenbar gelten die vielbeschworenen Rechte der freien Meinungsäußerung, der Wissenschaftsfreiheit, der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses usw. nur dann, wenn sie den darüber thronenden Gesetzestafeln der „Westlichen Wertegemeinschaft“ nicht widersprechen.
Die größte
Merkwürdigkeit unter all diesen Tabuzonen ist aber historischer Natur. Wenn es nämlich
um den Nationalsozialismus und das sogenannte Dritte Reich geht, dann setzt das Denken der Zeitgenossen vollständig aus. Das Gehirn wird seiner Funktion enthoben,
und es kommen fast religiös anmutende Reflexe in Gang. Jegliche Differenzierung hört auf, jedes Hinterfragen der gängigen Bausch-und-Bogen-Verurteilung gilt als ungehörig, ja bösartig. Hier gibt
es nur eine einzige erlaubte Meinung: Die Nationalsozialisten – sprich die Deutschen – sind Täter, und zwar ausschließlich; und
die Juden sind Opfer, grundsätzlich und immer. Siehe die Wirbel um Martin Hohmann und General Reinhard Günzel, um Erika
Steinbach und Eva Herman. Wer an diesem allerobersten Glaubenssatz zweifelt, ist für anständige Menschen kein Gesprächspartner mehr, sondern ein Ketzer und Aussätziger zugleich, der
blitzartig der medialen Exekution, der gesellschaftlichen Ächtung und wirtschaftlichen Vernichtung anheimfällt. Jeder, der mit ihm zu tun hat, ist gehalten, sich umgehend zu
„distanzieren“.
Das gilt vor allem
für die Kernzone jenes verminten Geländes, den Holocaust. Der unendliche Medienrummel um den Bischof Richard Williamson hat uns das Tabu einmal mehr vorgeführt. Frau Merkel sieht
sich veranlasst, den Papst zu belehren; der Papst sieht sich veranlasst, den Bischof zum Widerruf aufzufordern; die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt, und die bundesrepublikanische Justiz
erwägt die Ausstellung eines Internationalen Haftbefehls gegen den Kirchenmann – warum? Weil er ein historisches Faktum anders einschätzt als gewohnt und erlaubt. Darin besteht seine Ketzerei.
Das heißt aber nichts anderes, als dass jener Teil der Zeitgeschichte dem Bereich der Wissenschaft und damit der kontroversen Diskussion entzogen und in die Sphäre der Religion erhoben
wird, und zwar einer Art Weltreligion, die in der Bundesrepublik unverkennbar die Züge einer halb offiziellen Staatsreligion angenommen hat.
Während die
Medienkampagne gegen Williamson auf Hochtouren lief, wurde der Revisionist und Rechtsanwalt Horst Mahler in München und Potsdam zu über zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er den
Holocaust bestritten und die Jahwereligion analysiert hatte. Schon 2007 war Mahlers
Mitarbeiterin, die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, zu 3½ Jahren Haft verurteilt und gleich aus dem Gerichtssaal abgeführt worden. Der Grund: sie hatte den deutsch-kanadischen
Publizisten Ernst Zündel in Mannheim vor Gericht verteidigt und zu beweisen versucht, dass der Angeklagte recht habe. Zündel selbst erhielt fünf Jahre, wobei zwei Jahre unwürdigste
kanadische Untersuchungshaft nicht angerechnet wurden. Zündel sitzt also sieben Jahre, weil er über seine Internet-Seite Argumente verbreitet hat, die gegen eine Massenvergasung von Juden zu
sprechen scheinen.
Kurz nach Zündel
erhielt der Diplomchemiker und mehrfache Buchautor Germar Rudolf, ursprünglich Wissenschaftler am Max Planck-Institut in Stuttgart, eine Haftstrafe von 2½ Jahren, weil er auf Grund eigener
Forschungen in Auschwitz zu den gleichen Ergebnissen gekommen zu sein glaubte wie schon andere revisionistische Forscher vor ihm, zum Beispiel der Franzose Robert Faurisson,
Universitätsprofessor für Dokumentenforschung und Textkritik in Lyon und an der Sorbonne in Paris. Faurisson ist in Frankreich mehrfach zu astronomisch hohen Geldstrafen verurteilt worden und
musste Körperverletzungen durch unbekannte Schlägerbanden hinnehmen. Einer der bekanntesten revisionistischen Forscher und Schriftsteller ist der Schweizer Romanist und Skandinavist Jürgen
Graf, in der Schweiz wegen Bestreitens des Holocaust zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er konnte sich nur durch Flucht ins russische Exil retten. Auf der Flucht ist auch der französische
Chemie-Ingenieur Vincent Reynouard, Vater von sieben Kindern. In Österreich sitzt der Gerichtssachverständige Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich nun schon zum zweiten Mal im Gefängnis,
weil er nicht an die offizielle Darstellung des Holocaust glaubt.
Wo bleibt hier Amnesty International? Wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? Wo der Aufschrei der Medien? Wo der Studentenprotest? Wo die Kirche?
Alle diese Männer
und Frauen und viele weitere wie Ursula Haverbeck, Dipl. Pol. Udo Walendy, Gerd Honsik, Dr. Max Wahl, Siegfried Verbeke, Gaston Amaudruz haben nichts
anderes verbrochen, als dass sie bei ihren Forschungen und Überlegungen zu Schlüssen gelangten, die von der offiziellen Darstellung abweichen – und dass sie dann allerdings eingehende Fragen nach
denen stellten, die jene vermeintlichen Falschmeldungen in die Welt gesetzt haben.
Es ist der Stolz der abendländischen Wissenschaft – schon seit der Renaissance und insbesondere seit der Aufklärung – keine Tabus zu kennen und als Kriterium nur vollständige Unvoreingenommenheit anzuerkennen. Revision, also das Sichten, Überprüfen und Hinterfragen, ist ein wissenschaftliches Grundprinzip. Alles andere ist Dogmatismus. Die Wissenschaft kann weder religiöse noch politische oder sonstige gesellschaftliche Voraussetzungen akzeptieren. Es gibt im naturwissenschaftlichen Sinne weder christliche noch unchristliche, weder moralische noch unmoralische Wahrheiten. Der Forscher hat zudem ein Recht auf Irrtum, weil niemand die absolute Wahrheit besitzt. Die Naturwissenschaft hat das Zeitalter der Bekenntnisse durch ein Zeitalter der Erkenntnisse abgelöst. Auf die Holocaust-Forschung angewendet bedeutet das: Sie darf weder durch philosemitische noch durch antisemitische Reflexe getrübt werden, ebenso wenig wie durch philogermanische oder antigermanische. Ob jemand die Juden oder die Deutschen mag oder nicht mag, ist kein Kriterium für die Forschung und darf diese weder bestimmen noch behindern.
Frau Merkel sagte in ihrer Botschaft an Papst Benedikt XVI.: Es kann keine Leugnung des Holocaust geben. Was heißt hier: es „kann“ nicht? Bedeutet es, dass hier eben doch – entgegen aller Wissenschaftlichkeit – weltweite politische Vorgaben wirksam sind, an denen sich sowohl die bundesrepublikanische Chefbeamtin als auch der Oberhirte der Christenheit zu orientieren haben? Es gibt Aussagen, die diese Vermutung zumindest nahelegen. Schon am 21. Mai 1979 schrieb Professor William Rubinstein von der Universität Melbourne, Australien, in der „Nation Review“: Wenn man beweisen könnte, dass der Holocaust ein Betrug ist, so würde die Waffe Nr. 1 aus dem israelischen Propaganda-Arsenal verschwinden. Und nachdem der deutsche Studienrat und Revisionist Günther Deckert zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, meinte Feuilletonchef Bahners in der FAZ vom 15. August 1994: Wenn Deckerts Auffassung zum Holocaust richtig wäre, so wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität. – Aber damit nicht genug, scheint es sogar noch höhere Gesichtspunkte zu geben: Die Erinnerung an den Holocaust ist zentral für den Aufbau der Neuen Weltordnung. So schrieb der kanadische B’nai B’rith-Direktor Ian J. Kagedan im „Toronto-Star“ vom 26.11.91.
Diese unscheinbaren Zeitungsmeldungen ermöglichen uns ein gewisses Verständnis dafür, warum Frau Merkel nicht einfach eine internationale Holocaust-Konferenz nach Berlin einberuft und die Behauptungen der Revisionisten einer öffentlichen Diskussion und Kritik aussetzt. Damit wäre doch das leidige Thema ein für allemal vom Tisch, und die „pseudowissenschaftlichen Machwerke“ der Holocaust-Leugner würden vor den Augen des Publikums in der Luft zerrissen – und zwar von Wissenschaftlern, nicht von Journalisten… Aber dazu müssten natürlich Argumente und Gegenargumente auf den Tisch gelegt werden. Genau das darf aber nicht sein, offenbar weil die Angst umgeht, es könnten bei dieser Diskussion andere als die politisch erwünschten Ergebnisse herauskommen. Sitzen die Revisionisten also deswegen im Gefängnis? Sind ihre Bücher deswegen indiziert? Soll sich die Öffentlichkeit deswegen kein Bild über den Stand der revisionistischen Argumentation machen dürfen?
Wie in der offiziellen „Wissenschaft“, so ist auch im Gerichtssaal die ständige Praxis – was der Öffentlichkeit schamhaft verschwiegen wird – dass es nie eine Untersuchung darüber gibt, ob der Angeklagte mit seiner Argumentation recht hat. Beweisanträge nimmt der Richter nicht entgegen, und versucht der Angeklagte seinen Standpunkt zu erklären, so macht er sich von neuem strafbar, ebenso sein Anwalt! Eine juristische Ungeheuerlichkeit. Die Tatsache des millionenfachen Völkermordes in Gaskammern wird einfach als „offenkundig“ vorausgesetzt, und das Gericht hat nur die Frage zu beantworten, ob der Angeklagte wirklich ein Leugner dieser Offenkundigkeit sei – und dann das Strafmaß festzusetzen. Ein historisches Vorkommnis wird also schlicht in den Rang eines allgemein bekannten, das heißt nachprüfbaren Naturgesetzes erhoben; gleichzeitig wird aber eben diese Nachprüfung faktisch verboten! Fürchtet sich hier jemand vor der Wahrheit?
Allmählich mehren
sich aber die Stimmen, die diesen unwürdigen Zustand beendet sehen wollen. Nachdem Martin Walser schon vor zehn Jahren die „Auschwitz-Keule“ kritisiert hatte, erklärte nun
laut FAZ vom 10.07.08 der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang
Hoffmann-Riem: Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen. Und am 11.07.08 zitierte der „Tagesspiegel“ die Süddeutsche Zeitung mit einer Aussage von
Winfried Hassemer, früherem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes: Ich bin kein Anhänger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung. Das heißt im Klartext: Der berüchtigte §
130 Absatz 3 StGB („Volksverhetzung“), genauso wie das schweizerische „Antirassismusgesetz“ und das österreichische „Wiederbetätigungsgesetz“, gehört als demokratiefeindliches Sondergesetz
ersatzlos gestrichen.
2007 wurde Prof.
Karl Albert Schachtschneider (Universität Erlangen) an einem Vortrag in Salzburg sehr deutlich. Auf die Frage: Gibt es bei uns Redefreiheit? antwortete er: Ein Land ist kein freies
Land, in dem die freie Rede durch drastische Strafen unterbunden ist. Der große Kant sagte über die Redefreiheit, man müsse über alles sprechen können, ob wahr oder unwahr. Mit dem Holocaust mag
gewesen sein, was will; ich war nicht dabei. Aber ich rede auch nicht darüber, weil es verboten ist. Man darf das nicht diskutieren, auch nicht wissenschaftlich. Der Straftatbestand
„Volksverhetzung“ verhindert es. Das ist kein freies Land. [www.youtube.com]
Wenn wir unfrei sind, dann müssen wir uns befreien. Wir sollten keine Gesslerhüte grüßen. Freies Wort – freies Land! Der erste Schritt dazu ist die Untersuchung der zentralen historischen und juristischen Tabus der „Neuen Weltordnung“, immer nach dem Grundsatz: „Wo alle verurteilen, muss man prüfen. Wo alle loben, auch.“ Befreien kann man sich nur von einem Feind, der erkannt ist. So bewahrheitet sich der Satz: Denken macht frei!